Der Gemeinderat hat die Einführung einer Gestaltungsplanpflicht für den Brunaupark als dringlich erklärt.
79 Ratsmitglieder unterstützten die Motion, einen Sondernutzungsplan aufgrund des „wesentlichen öffentlichen Interesses in Bezug auf den Landschaftsschutz und die differenzierte bauliche Verdichtung“ einzurichten.
Ferner schreibt die Fraktion aus SP, Grüne und AL:
Die beiden Areale befinden sich in einer städtebaulich empfindlichen Hanglage. Unmittelbar nördlich angrenzend befindet sich die in einer W2 liegende Reihenhausüberbauung «Im
Laubegg», die Bereiche nördlich der Giesshübel- und Uetlibergstrasse liegen in einer W4 und sind kleinteilig überbaut.Mit dem Erlass eines Gestaltungsplans können auch Vorgaben über Mindestanteile preisgünstiger Wohnungen gemacht werden, welche die Anliegen des 1973 abgeschlossenen städtebaulichen Vertrags wieder aufnehmen.
Motion der SP-, Grüne- und AL-Fraktion vom 13.03.2019: Einführung einer Gestaltungsplanpflicht für das Areal der ehemaligen Lehmgrube Giesshübel
Den Volltext zum Geschäft im Gemeinderat gibt es online.
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