Bei der Kündigung eines Mietverhältnisses vonseiten der Vermieterin beginnt die Einspruchfrist üblicherweise mit Annahme des eingeschriebenen Briefes. Wer sich also in den Ferien befindet und den Briefträger leider verpasst, hat eine Woche Zeit sich mit Abholzettel an seine Postfiliale zu wenden.