Die meisten Mieterinnen und Mieter der Wannerstrasse 1 bis 28 haben am 28. März 2019 oder in den folgenden Tagen von Wincasa die Kündigung ihrer Wohnung erhalten. Gegen diese Kündigung kann mit eingeschriebenem Brief bei der Schlichtungsbehörde Zürich Einsprache erhoben werden. Wenn der Brief mit Poststempel vom Montag 29. April 2019 abgeschickt wird, hat man die Frist sicher eingehalten.
Wer die Frist verpasst, kann nichts mehr gegen die Kündigung unternehmen. Auch wenn ihre Wohnung nicht oder erst viel später abgerissen werden sollte, kann nicht mehr geprüft werden ob die Kündigung überhaupt zulässig ist. Sie sind dann abhängig vom Entgegenkommen der Vermieterin (siehe dazu das bekannte Gebahren der Wincasa). Wenn Sie keine Einsprache einreichen, hat die Wincasa auch keinen Grund mehr, Sie aktiv bei der Wohnungssuche zu unterstützen.
Eine Einsprache lohnt sich auch, wenn sie die Kündigung gemäss Begleitschreiben der Wincasa nur wegen der Parkplatzmiete erhalten haben. Ob die Kündigung von Parkplatz und Wohnung in diesen Fällen rechtlich überhaupt zulässig ist, ist umstritten. Und die von Wincasa angebotene Verlängerung des Mietverhältnisses für die Wohnung ist nicht rechtsverbindlich.
Am Dienstag, 16. April von 9 bis 12 Uhr können Sie sich noch einmal in Ciccios Pizzeria (Ladenzentrum Brunaupark) von Rechtsanwältin Manuela Schiller und ihrem Team in beraten lassen und die Einsprache vornehmen (Kündigung, Mietvertrag und Begleitschreiben mitbringen).
Die Einsprache gegen die Kündigung kann jederzeit zurückgezogen werden. Es entstehen keine Nachteile für Sie. Das Verfahren ist kostenlos.
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