Seit einigen Tagen überschatten dutzende Stahlstangen den Brunaupark; bei den ersten Mietern setzt Resignation ein. Kann man jetzt überhaupt noch etwas unternehmen?
Die Antwort ist ein natürlich und eindeutig Ja. Das Aufstellen von sogenannten Baugespannen muss in der Schweiz zwingend noch vor Einreichen des Baugesuches geschehen. So sollen Anlieger ermöglicht werden, geplante Bauvorhaben zu visualisieren.
Ein Baugesuch ist zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht eingereicht worden. Selbst nach Einreichung fällt die Baudirektion zuerst einen Entscheid — ein monatelanger Prozess — gegen den Anlieger dann rekurrieren können. Bis zum Abschluss allfällige Rekurse — ein unter Umständen ebenfalls jahrelanges Rechtsverfahren — kann der Bau nicht begonnen werden.
Die Kündigungen der Credit Suisse/Wincasa sind dementsprechend verfrüht ausgesprochen worden. Deshalb empfehlen wir dringend die Anfechtung. Ob, wann und wie gebaut wird, ist noch lange nicht klar.