Siehe auch: Musteranfechtung
Am 29. April läuft die Frist für die Anfechtung der von Wincasa Ende März verschickten Kündigungen ab.
Wir empfehlen weiterhin dringend die Anfechtung — nach Ablauf der Frist ist selbst bei Änderung der Baupläne die Kündigung wirksam. Wer seine Unterlagen noch nicht an Rechtsanwältin Manuela Schiller (Mieterverband) oder an einen anderen Anwalt/eine andere Anwältin übergeben hat, muss das Anfechtungsschreiben mit den Unterlagen selber zur Post bringen.
Die Anfechtung der Kündigung muss bis am 29. April 2019 (Datum des Poststempels) mit eingeschriebenem Brief abgeschickt werden.
Im Schreiben an die Schlichtungsbehörde Bezirk Zürich (Wengistr. 30, Postfach 8036 Zürich) muss stehen, dass die Kündigung als ungültig und missbräuchlich angefochten wird. Alle Personen, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen auch die Anfechtung unterschreiben.
Wenn Sie Hilfe benötigen, können Sie sich an den Mieterinnen- und Mieterverband wenden (044 296 90 20 oder info@mvzh.ch). Das Rechtsberatungsteam schickt Ihnen eine Mustervorlage des Anfechtungsbriefes.
Wenn Sie die Anfechtung abgeschickt haben, können Sie sich für das weitere Vorgehen an das Büro von Rechtsanwältin Schiller wenden.
Für Mitglieder des Mieterverbands ist die Vertretung durch eine Anwältin/einen Anwalt nach einer ab Beitritt laufenden Karenzfrist von 60 Tagen kostenlos. Neumitglieder oder Nichtmitglieder, die eine Mitgliedschaft abschliessen, können sich für einen Selbstbehalt von maximal 300 Franken bis zum Abschluss der Schlichtungsverhandlung vertreten lassen. Falls Sie eine private Rechtsschutzversicherung haben, kann diese die Kosten für die anwaltschaftliche Vertretung unter Umständen übernehmen.