In den letzten Tagen wurden an Mieterinnen aus über 200 Wohnungen im Brunaupark Kündigungsschreiben verschickt. Wir empfehlen, diese als missbräuchlich anzufechten.
Der Mieterverband Zürich bietet die Möglichkeit, die Anfechtung der Kündigung mit seiner Vertrauensanwältin Manuela Schiller zu besprechen und einzuleiten. Dafür steht das Team von Frau Schiller zu folgenden Terminen in Ciccios Pizzeria (Gewerbezentrum Brunaupark) zur Verfügung:
- Dienstag, 2. April 2019, 9–12 Uhr
- Dienstag, 2. April 2019, 13:30–18 Uhr
- Montag, 8. April 2019, 14–20 Uhr
- bei Verhinderung melden Sie sich zur Terminvergabe bitte umgehend (Anfechtungsfrist 30 Tage) beim Mieterverband
Achtung: Weitere Beratungstermine am 8., 12. und 16. April.
Es werden keine Vorabtermine vereinbart. Wartezeiten sind möglich. Wir weisen Sie darauf hin, dass alle im Mietvertrag aufgeführten Personen die Anfechtung und eine allfällige Vollmacht persönlich unterschreiben müssen.
Bitte bringen Sie den Mietvertrag, allfällige Nachträge zum Mietvertrag sowie die Kündigung mit Begleitschreiben mit. Falls Sie sich von einer anderen Rechtsschutzversicherung als der des Mieterverbands decken lassen, bringen Sie bitte dementsprechende Angaben mit.
Für Mitglieder des Mieterverbands ist die Vertretung nach einer ab Beitritt laufenden Karrenzfrist von 60 Tagen kostenlos. Neumitglieder oder Nichtmitglieder, die eine Mitgliedschaft abschliessen, können sich für einen Selbstbehalt von maximal 300 Franken bis zum Abschluss der Schlichtungsverhandlung vertreten lassen. Falls Sie eine private Rechtsschutzversicherung haben, kann diese die Kosten für die anwaltschaftliche Vertretung unter Umständen übernehmen.
Die Anfechtung der Kündigung muss bis am 29. April 2019 (Datum des Poststempels) mit eingeschriebenem Brief abgeschickt werden.
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