Bauprojekt
Was passiert im Brunaupark?
Die Credit Suisse plant den Abriss der gut-funktionierenden Liegenschaft (inklusive Ladenzentrum) und möchte es mit überteuerten Luxuswohnungen grossüberbauen. Dabei ist nicht nur der Plan an sich unsinnig, sondern auch die Kommunikation absolut inakzeptabel.
Kann man denn noch etwas tun?
Ja. Im Gespräch sind aktuell eine Gestaltungsplanpflicht für das Areal sowie das Festhalten an der Mietzinskontrolle, denen die Credit Suisse allerdings davonzurennen versucht.
Gerade deshalb ist politischer Druck jetzt wichtig. Unterzeichen Sie die Petition um ein Zeichen gegen das ruchlose Verhalten der Credit Suisse zu setzen. Auf unserer Webseite sammeln wir ausserdem weitere Wege, aktiv zu werden.
Für Mieter ist es essenziell, die Kündigungen (mit Frist auf 30 Tage) anzufechten.
Die Baugespanne stehen doch schon. Wie soll man denn jetzt noch die Bauarbeiten abbrechen?
Die Bau- und Abrissarbeiten haben noch nicht einmal begonnen. Die Baugespanne — grosse Stahlgestänge welche „die definitiven Dimensionen und die Lage der projektierten Objekte“ anzeigen — müssen in der gesamten Schweiz gemäss Baugesetz vor der Eingabe des Baugesuchs ausgesteckt werden.
Das Baugesuch zum Brunaupark wird voraussichtlich erst am 17. April 2019 eingereicht. Eine Bewilligung und eine etwaige Sistierung der geforderten Gestaltungsplanpflicht ist damit noch nicht ausgesprochen.
Etwaige Bauarbeiten — sollte das Bauprojekt genehmigt werden und der Gestaltungsplan scheitern — sind laut Eigentümerin erst für 2021 terminiert.
Mieter
Ich habe als Mieter eine Kündigung erhalten. Muss ich etwas tun?
Ja, unbedingt! Die Kündigung wird mit Frist von 30 Tagen wirksam. Haben Sie innert dieser Zeit keine Anfechtung eingelegt, wird sie wirksam. Sie wären dann auf das Entgegenkommen der Credit Suisse/Wincasa angewiesen was etwaige Erstreckungen oder Vertragsverlängerungen angeht. Selbst und auch, wenn das Bauprojekt nicht zustande kommt.
Ich habe doch eine Option auf Verlängerung erhalten. Wieso noch anfechten?
Bei der Option auf Verlängerung handelt es sich um ein unverbindliches Angebot. Da nicht klar ist, ob diese Optionen vor Ablauf der Anfechtungsfrist festgesetzt werden, empfiehlt der Mieterverband klar anzufechten und die Option nicht zu unterschreiben.
Eine Anfechtung kann jederzeit zurückgenommen werden, eine Verlängerung trotz Anfechtung ausgehandelt werden. Nach Ablauf der Frist kann nicht mehr wirksam angefochten werden.
Ausserdem unterstehen diese Wohnungen noch der Mietzinskontrolle, gegen deren Aufhebung Gemeinderat und Stadtrat sich demletzt ausgesprochen hatten.
Ich miete sowohl Wohnung als auch Garage/Hobbyraum. Kann ich die Kündigung zusammen anfechten?
Beide Kündigungen müssen einzeln angefochten werden. Die Erfolgsaussichten und üblichen Erstreckungsfristen für beide Kündigungen sind ebenfalls unterschiedlich.
Petition
Ich möchte ungern online meine Daten preisgeben. Kann ich vor Ort unterschreiben?
Aber natürlich. Unsere engagierten Helferinnen und Helfer sind häufig samstags vor dem Ladenzentrum Brunaupark anzutreffen.
Andernfalls drucken Sie bitte die Petition (siehe Link zur „PDF-Version“, beidseitig) aus und lassen Sie sie uns postalisch, per Briefwurf, oder eingescannt per E-Mail zukommen. Vielen Dank bereits jetzt für Ihre Hilfe!
Ich bin nicht wahlberechtigt in der Stadt Zürich. Kann ich die Petition trotzdem unterschreiben?
Personen aus der ganzen Schweiz — auch nicht stimmberechtigte ausländische Bürger/-innen und noch nicht volljährige Bürger/-innen — können die Petition unterschreiben.
Verein
Ich möchte mich gerne aktiv einbringen. Wie kann ich helfen?
Vielen Dank für Ihr Engagement! Bitte schreiben Sie uns doch einen E-Mail. Wir können helfende Hände immer gern gebrauchen.
Schadet das Vorgehen des Vereins nicht einem eventuellen Rückzug der Baupläne?
Nein. Die Eigentümerin Credit Suisse hat ihre Abrisspläne deutlich zum Ausdruck gebracht. Eine Rücknahme dieser Pläne ist ohne politischen Druck extrem unwahrscheinlich.
Schadet meine Mitgliedschaft im Verein meinen Chancen auf Vertragsverlängerung oder Fristerstreckung?
Nein. Ihre Mitgliedschaft in der Interessengemeinschaft sowie ihr Unterzeichnen der Petition wird von uns streng vertraulich behandelt.
Ihre Mitgliedschaft im Verein wird Eigentümerin und Stadt nur als Gesamtzahl bekanntgegeben. Ihre Chancen auf Fristerstreckung bleiben davon unberührt und stehen ihnen rechtlich zu. (Dafür müssen Sie eine allfällige Kündigung innert 30 Tagen angefochten haben.)