Im Schreiben an die Schlichtungsbehörde Bezirk Zürich (Wengistrasse 30, Postfach, 8036 Zürich) muss stehen, dass die Kündigung als ungültig und missbräuchlich angefochten wird.
Untenstehend finden Sie Mustervorlagen:
Alle Personen, die den Mietvertrag unterzeichnet haben, müssen auch die Anfechtung unterschreiben. Bei Ehepaaren und eingetragenen Partnerschaften sollten ebenfalls beide unterschreiben. Gegebenenfalls müssen Sie vermerken, dass die zweite Unterschrift nachgereicht wird.
Schicken Sie den Brief eingeschrieben an folgende Adresse:
Schlichtungsbehörde Zürich
Wengistrasse 30
Postfach
8036 Zürich